Aufsuchende Sozialarbeit im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit
Ein Großteil aller in Deutschland verhängten Strafen sind Geldstrafen, die in Form von Tagessätzen erlassen werden. Es gibt Geldstrafenschuldner:innen, die, nachdem sie den Antrag auf Tilgung bzw. Abwendung der gegen sie verhängten Geldstrafe und dessen Genehmigung, nicht mehr auf Kontaktversuche der Vermittlungsstelle reagieren. Die Gründe dafür sind vielfältig und führen leider immer wieder dazu, dass in letzter Konsequenz die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird und diese Menschen in Haft müssen.
Das Angebot der aufsuchenden Sozialarbeit bietet die Möglichkeit vor Ort, die Geldstrafenschuldner:innen zu besuchen und durch das persönliche Sozialberatungsgespräch das weitere Vorgehen zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe zu klären. Dabei ist es offen, ob durch gemeinnützige Arbeit, durch treuhänderische Geldverwaltung oder Zahlung (in Raten) die Tilgung erfolgt.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Personen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können und einen Antrag auf Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gestellt haben, dann jedoch auf Kontaktversuche durch die Vermittlungs- und Beratungsstelle nicht reagiert haben.
Zielsetzung
Vermeidung einer Inhaftierung und deren Folgen durch aufsuchende Sozialarbeit und umfassende Beratung in einem persönlichen Gespräch sowie Vermittlung in externe Einsatzstellen zur Tilgung der Geldstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit oder Ratenzahlungsvereinbarung.
Rahmenbedingungen
Für die Inanspruchnahme des Angebots bedarf es eines offiziellen Auftrags von Staatsanwaltschaft, sowie eines persönlichen Gesprächs zur Tilgung der Geldstrafe mit der Vermittlungs- und Beratungsstelle.