Straffälligenhilfe

In der Abteilung Straffälligenhilfe sowie der Abteilung Beratung / Training / Gewaltprävention bündelt der Verein sein breitgefächertes Hilfespektrum für straffällig gewordene junge und erwachsene Menschen, Inhaftierte und Haftentlassene sowie deren Angehörige.

Der Verein ist Träger der freien Straffälligenhilfe und Kooperationspartner der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsanstalten, der Bewährungs- und Gerichtshilfe im Landgerichtsbezirk Karlsruhe, der Jugendgerichtshilfen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe sowie des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR.

Die dem Verein durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zugewiesenen Geldbußen werden ausschließlich zur Finanzierung der Angebote der Straffälligenhilfe sowie des Opferfonds im jugendgerichtlichen Strafverfahren verwendet.

Straffälligenhilfe für


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