Gewalt im sozialen Nahraum

In der Vereinssatzung ist neben der Förderung der Jugend- und Straffälligenhilfe auch die Förderung sozialer Hilfen für Opfer von Straftaten verankert. Die Opferhilfe bildet somit satzungsgemäß die 3. Säule der Arbeit des Vereins.


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