Opferfonds im jugend­gerichtlichen Strafverfahren


Der Opferfonds dient im jugendgerichtlichen Strafverfahren dem Ausgleich zwischen Täter und Opfer einer Straftat. Mittellose jugendliche Täter können hierbei durch gemeinnützige Arbeit einen Ausgleichsbetrag erarbeiten, der anschließend dem Opfer zur Verfügung gestellt wird. Eine Stunde gemeinnützige Arbeit "erwirtschaftet" dabei 6 Euro. Damit soll erreicht werden, dass der Täter für die begangene Straftat die Verantwortung übernimmt und das Opfer eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht erhält.


Antragstellung / Ablauf

Jugendgerichte im Landgerichtsbezirk Karlsruhe, Jugend­staatsanwaltschaft der Staats­anwaltschaft Karlsruhe, Jugend­gerichtshilfe von Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. und Diversions­büros können Fälle anregen. Die Entscheidung über Mittelvergabe liegt beim Geschäftsführer des Vereins bzw. dessen Beauftragten. Die Vermittlung der gemeinnützigen Arbeits­gelegenheiten erfolgt durch die JGH, die BWH oder die Fachstelle Vermittlung gemeinnütziger Arbeit beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.

Der Opferfonds speist sich aus Spenden und Geldbußen, die dem Verein zu diesem Zweck zugewiesen werden.