Haupt­schulkurs


Das Angebot Hauptschulkurs ist ein Vorbereitungskurs zur Erlangung des externen Hauptschulabschlusses. Im Vordergrund steht die Förderung und Bildung von Jugendlichen, die aufgrund ihres sozialen Verhaltens an einer Regelschule als nicht mehr beschulbar gelten und/oder die die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben und die es sich zutrauen und motiviert sind in einem Schuljahr den Hauptschulabschluss zu erreichen. Der Unterricht findet gem. Bildungsplan Klasse 9 Hauptschule in kleinen Klassen statt und wird durch sozialpädagogische Angebote begleitet.


Zielgruppe

Junge Menschen

  • im Alter zwischen 15 und 21 Jahren,
  • welche die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben
  • oder die an einer Regelschule als nicht mehr beschulbar gelten.


Zielsetzung

  • Vermittlung positiver Lernerfahrungen in einer kleinen Gruppe.
  • Erweiterung von schulischen und beruflichen Schlüsselkompetenzen.
  • Abbau von Schulangst und Lernblockaden.
  • Erlangung des Hauptschulabschlusses.


Rahmenbedingungen

  • Auftraggeber für das Angebot ist das Jugendamt ( Soziale Dienst ) in Absprache mit dem jungen Mensch und dem Sorgeberechtigten. Gemeinsam wird eine individuelle Hilfeplanung festgelegt.
  • Vor der Aufnahme in den Kurs erfolgt ein kognitiver Fähigkeitstest, der absichert, dass das Ziel Hauptschulabschluss in der zur Verfügung stehenden Zeit erreicht werden kann.
  • Der Unterricht findet an 5 Tagen gemäß gemäß den Anforderungen für die Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss statt.
  • Die Schüler*innen werden von Lehrkräften in zwei Gruppen unterrichtet und individuell von sozialpädagogischen Fachkräften im Schuljahr begleitet.
  • Die Lehrkräfte und sozialpädagogischen Lehrkräfte arbeiten in einem Team und unterstützen gemeinsam die individuelle Lernentwicklung jedes einzelnen Schülers und bieten im Schuljahr sozialrelevante, unterrichtsübergreifende Lernplattformen und Projekte an.


Rechtsgrundlage

Hilfen zur Erziehung gem. § 27, Abs.3 SGB VIII in Verbindung mit § 13, Abs. 3 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII