Schuldner­beratung in Haft


Das Angebot richtet sich an überschuldete Gefangene, die einen Weg aus der Überschuldung finden möchten. Dabei soll neben der direkten Hilfe bei der Schuldenregulierung mit der Beratungstätigkeit auch eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung gelegt werden, die zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung neuer Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten erhalten Unterstützung darin, neue Lösungswege für ihre, als scheinbar ausweglos erlebten, Lebensumstände zu entwickeln.


Zielgruppe

Überschuldete Inhaftierte, bei denen die Schuldenregulierung voraussichtlich aufgrund einer hohen Anzahl von Gläubigern, durch außergerichtliche Vergleichsverfahren oder auch der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entweder einen erheblichen Zeitaufwand verursachen oder fundierte Fachkenntnisse für die qualifizierte Beratung erfordern und somit den Betreuungsrahmen des Sozialdienstes in der JVA übersteigen.


Zielsetzung

Ziel des Angebots ist eine Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme. Zudem soll eine weitere, höhere Überschuldung verhindert werden sowie die Eigenverantwortung und die Kompetenzen in finanziellen Dingen gefördert werden. Dies erfolgt durch die Entwicklung von Strategien zur finanziellen Sanierung. Dabei werden sowohl die Interessen der Inhaftierten als auch insbesondere die Interessen der Opfer von Straftaten und der anderen Gläubiger berücksichtigt. Durch diese Unterstützung werden die generellen Resozialisierungsbemühungen flankiert und auf die Weise zur Verhinderung neuer Straftaten beigetragen.


Rahmenbedingungen

Für die Inanspruchnahme des Projekts „Schuldnerberatung in Haft“ ist der Sozialdienst der JVA bzw. die Koordinatorin des Projekts in der Justizvollzugsanstalt zu kontaktieren. Diese vermitteln die Anfrage danach an uns, damit die Schuldenberaterin den Fall übernehmen kann.