TOA - Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche


Im Auftrag der Jugendgerichtshilfe und mit Zustimmung der Jugendstaatsanwaltschaft und des Jugendgerichts wird im TOA versucht, in geeigneten Fällen einen außergerichtlichen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Geschädigtem einer Straftat unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten herbei zu führen. Bei Gelingen ist der Rechtsfrieden schnell und umfassend wieder hergestellt unter direkter Beteiligung der Betroffenen, wobei besonderes Augenmerk auf die Situation der Geschädigten gelegt wird. Die Beschuldigten sollen sich mit dem Opferleid auseinandersetzen und Wiedergutmachung leisten.


Zielgruppe

Beteiligte an einem jugendgerichtlichen Strafverfahren, das sich für den TOA eignet.


Zielsetzung

  • Konfliktschlichtung
  • Schadensausgleich
  • Wiedergutmachung

Rahmenbedingungen

  • aufgeklärter Sachverhalt
  • Freiwilligkeit (Opfer und Beschuldigter)
  • Verantwortungsübernahme durch den Beschuldigten.
  • Beauftragung zur Durchführung des TOA durch die Jugendgerichtshilfe