Treuhänderische Geldverwaltung im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit


Das Angebot richtet sich an Menschen mit Geldstrafen. Einige Geldstrafen­schuldner:innen sind nicht in der Lage ihre Geldstrafe in einer Summe zu bezahlen oder gemeinnützige Arbeit zu leisten, so dass in letzter Konsequenz die Ersatzfreiheits­strafe vollstreckt wird und sie in Haft müssen. Den Betroffenen ist es nicht möglich eine verlässliche Ratenzahlung zu gewährleisten, weil die Situation ihnen über den Kopf wächst und die zu gehenden Schritte nicht klar sind.

Das Angebot bietet die Möglichkeit, die Geldstrafe durch treuhänderische Geldverwaltung zu tilgen und so eine Inhaftierung und deren Konsequenzen zu vermeiden. Das Angebot umfasst die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Beratung und Unterstützung von Klient:innen im Leistungsbezug (ALG I, Bürgergeld, etc.) zum Abschluss einer Abtretungs­vereinbarung sowie professionelle Hilfe bei drohenden Zahlungsausfällen und persönlichen Krisen. Dabei ist das persönliche Sozialberatungs­gespräch durch eine sozialpädagogische Fachkraft von zentraler Bedeutung, in dem bzgl. der individuell möglichen Ratenhöhe beraten und die fristgerechten und regelmäßigen Überweisungen veranlasst werden.


Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Geldstrafenschuldner:innen, die ihre Geldstrafe nicht in einer Summe bezahlen können und denen deshalb die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe droht.


Zielsetzung

Vermeidung einer Inhaftierung und deren Folgen durch umfassende Beratung in einem persönlichen Gespräch, sowie Unterstützung bei der Tilgung der Geldstrafe in Form einer begleiteten Ratenzahlung.


Rahmenbedingungen

Für die Inanspruchnahme des Angebots bedarf es eines offiziellen Auftrags der Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus ein persönliches, unterstützendes Gespräch bei der Beantragung einer Ratenzahlung.