Gemein­nützige Arbeit


Ein Großteil aller in Deutschland verhängten Strafen sind Geldstrafen, die in Form von Tagessätzen erlassen werden. Gegen Geldstrafenschuldner, die nicht in der Lage sind, die Geldstrafe zu bezahlen, wird in letzter Konsequenz die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt und sie müssen in Haft. Das hat nicht nur oft tiefgreifende Folgen für den Einzelnen, sondern ist auch eine Belastung für die Allgemeinheit angesichts der fehlenden Haftplätze, der hohen Kosten und der schlechten Kalkulierbarkeit. Deshalb gibt es die Möglichkeit, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen und so eine Inhaftierung und deren Konsequenzen zu vermeiden. Dieses Angebot wird in der Regel gern angenommen und in hohem Maße erfolgreich abgeschlossen. Dabei ist das persönliche Sozialberatungsgespräch durch eine sozialpädagogische Fachkraft von zentraler Bedeutung.


Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Geldstrafenschuldner, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können und denen deshalb die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe droht. Zudem sind Verurteilte mit richterlicher Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten mögliche Teilnehmer.


Zielsetzung

Vermeidung einer Inhaftierung und deren Folgen durch umfassende Beratung in einem persönlichen Gespräch und Vermittlung in externe Einsatzstellen zur Tilgung der Geldstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit.


Rahmenbedingungen

Offizieller Auftrag von Staatsanwaltschaft oder Gericht oder durch die Bewährungshilfe sowie ein persönliches Gespräch zur Tilgungsberatung bzw. Vermittlung in gemeinnützige Arbeit.