Psycho­soziale Prozess­begleitung


Seit 2017 haben besonders schutzbedürftige Personen, die als Opfer einer schweren Straftat vor Gericht aussagen müssen, einen Rechtsanspruch auf eine sog. psychosoziale Prozessbegleitung.

Die psychosoziale Prozessbegleitung begleitet Opfer von Straftaten vor, während und nach einem Gerichtsverfahren. Die Betroffenen fühlen sich häufig mit ihren Fragen und Ängsten alleine gelassen und nicht angemessen unterstützt. Die psychosoziale Prozessbegleitung trägt im Gerichtsprozess zur emotionalen Entlastung bei und unterstützt die betroffenen Personen sich auf die Gerichtsverhandlungen vorzubereiten. Die psychosoziale Prozessbegleitung übernimmt hierbei keine juristischen Aufgaben, sie dient ausschließlich der emotionalen Sicherheit der Schutzbedürftigen.


Zielgruppe

  • Schutzbedürftige Personen, die als Opfer einer schweren Straftat vor Gericht aussagen müssen
  • Opferzeugen, die emotionale Sicherheit vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung bedürfen


Ziele

  • Vermeidung einer Sekundärviktimisierung
  • Vermittlung emotionaler Sicherheit und Stabilität im Gerichtsverfahren
  • Vorbereiten der Hauptverhandlung
  • Stärken der Aussagefähigkeit
  • Erarbeiten von Strategien, die die Betroffenen während der Verhandlung entlasten
  • Beantworten offener Fragen zum Verfahren
  • Entwickeln von Perspektiven für die Zeit nach der Verhandlung


Rahmenbedingungen

  • Speziell ausgebildete Sozialpädagoginnen führen das Angebot als Prozessbegleiter durch und begleiten die Opferzeugen im Strafverfahren.
  • Die Prozessbegleiter sind in den Vernehmungen vor Ort dabei.
  • Das Angebot ist für die Opferzeugen kostenlos.