In der Vereinssatzung ist neben der Förderung der Jugend- und Straffälligenhilfe auch die Förderung sozialer Hilfen für Opfer von Straftaten verankert. Die Opferhilfe bildet somit satzungsgemäß die 3. Säule der Arbeit des Vereins.
In der Vereinssatzung ist neben der Förderung der Jugend- und Straffälligenhilfe auch die Förderung sozialer Hilfen für Opfer von Straftaten verankert. Die Opferhilfe bildet somit satzungsgemäß die 3. Säule der Arbeit des Vereins.