Betreutes Übergangs­wohnen


Das Angebot des betreuten Übergangswohnen stellt zwei Wohngruppen mit insgesamt acht Wohnplätzen zur Verfügung und bietet in Haft sitzenden Personen die Möglichkeit, nach ihrer Haftentlassung für ca. sechs Monate dort zu wohnen – in dieser Zeit ihre Angelegenheiten zu regeln und sich in das Leben in Freiheit wiedereinzugliedern. Darüber hinaus ist es möglich auch Hafturlaub in Vorbereitung auf die Entlassung in einer der Wohngemeinschaften zu verbringen.


Zielgruppe

Männliche straffällige Haftentlassene, die zum Zeitpunkt der Haftentlassung nicht über Wohnraum verfügen.


Zielsetzung

  • Betreuung und Begleitung im Anschluss an die Haft sowie Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
  • Überwindung der sozialen Schwierigkeiten
  • Wirtschaftliche Absicherung des Lebensunterhalts
  • Individuelle Wohnperspektive
  • Straffreies Leben in sozialer Verantwortung
  • Schaffung einer beruflichen Perspektive

Rahmenbedingungen

  • Bewerbung mit Lebenslauf
  • Persönliches Vorstellungsgespräch
  • Bereitschaft zur Veränderung
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Keine akute Suchterkrankung oder psychische Erkrankung