Interne Meldestelle
gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit der internen Meldestelle ermöglichen wir Vereinsmitgliedern, Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen, Klient:innen sowie Kooperationspartnern Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, gegen interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz bzw. im Verein vertraulich und sicher zu melden. Die interne Meldestelle dient somit dem Schutz und der Förderung eines transparenten, vertrauensvollen und integren Arbeitsumfelds.
Damit dies gelingen kann, haben wir mit dem Betrieb der internen Meldestelle die Fachanwaltskanzlei Matutis als externen Partner beauftragt. So ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird.
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie folgende Optionen zur Auswahl:
• Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.de
• Kontaktaufnahme
- per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.de
- telefonisch oder persönlich (nach Terminvereinbarung) unter 0331 813284-73.
Die Meldestelle unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), zur internen Meldestelle, zu möglichen weiteren externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle unter https://anwaltliche-meldestelle.de.