Diversions­verfahren STOP - Straf­verfahren ohne Prozess


Die Jugendgerichtshilfe der Stadt Karlsruhe delegiert im Bereich geringfügiger Straftaten von Jugendlichen und jungen Volljährigen Fälle gem. § 52 SGB VIII und § 45 JGG zur Bearbeitung an den Verein.


Zielgruppe

Jugendliche und junge Volljährige, die geringfügiger Straftaten beschuldigt werden.


Zielsetzung

  • Die Einstellung der Strafverfahren ohne Erhebung der Anklage.
  • Voraussetzung hierfür ist, dass die beschuldigten jungen Menschen bestimmte Auflagen wie Schadenswiedergutmachung, Geldbuße, Arbeitsauflage erfüllen.

Rahmenbedingungen

  • Das Diversionsverfahren wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit Erfahrung in der Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen durchgeführt.
  • Neben der Vermittlung und Überwachung der o.g. Auflagen steht die Beratung und Information der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten über die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen im Vordergrund.
  • Bei Bedarf erfolgt die Weitervermittlung der jungen Menschen an die entsprechenden Fachberatungsstellen bzw. den Sozialen Dienst.
  • Das Diversionsverfahren wird in enger Zusammenarbeit im Auftrag der Jugendgerichtshilfe in enger Zusammenarbeit mit der Jugendstaatsanwaltschaft durchgeführt.