Flexible ambulante Erziehungs­hilfe – FAE


Das Angebot der flexiblen ambulanten Erziehungshilfe (FAE) unterstützt junge Menschen ab 12 Jahren in ihrem jeweiligen Lebensumfeld, fördert sie in ihren sozialen Kompetenzen und unterstützt sie in der Erarbeitung und Realisierung ihrer individuellen Ziele.

Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit individuellem Förderbedarf, die durch andere Hilfen der Jugendhilfe nicht erreicht werden können.


Zielgruppe

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 12 bis 21 Jahren mit individuellem Förderbedarf


Zielsetzung

  • Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen
  • Lernen von Schlüsselqualifikationen für den Alltag
  • Bearbeiten und Unterstützen bei Entwicklungsthemen in der Adoleszenz
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • schulische und berufliche Integration


Rahmenbedingungen

  • Der junge Mensch wird in seinem Lebensumfeld betreut, vereinbarte Termine können auch in der Familie stattfinden.
  • In der Regel wird ein zeitlicher Umfang von wöchentlichen 10 Stunden Betreuungszeit vereinbart. Hiervon sind 2/3 direkte Kontaktzeit und 1/3 indirekte Zeit für administrative Arbeit etc. vorgesehen.
  • Die Betreuer*in weist ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik auf oder ist entsprechend vergleichbar qualifiziert
  • Die Betreuer*in wird fachlich angeleitet und arbeitet in einem Team mit mehreren Betreuern.


Rechtsgrundlage

Das Angebot der flexiblen ambulanten Erziehungshilfe ist ein Angebot nach §27 Absatz 2 bzw. §35 a SGB VIII.