Innen­wohnen – IWO


Das Angebot des Innenwohnens (IWO) bietet im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens Unterstützung für junge Menschen, die sich im Ablösungsprozess von der Familie oder ihrem bisherigen sozialen Umfeld befinden. Schwerpunkt des Betreuten Jugendwohnens ist die Verselbständigung im eigenen Wohnraum.

Im Innenwohnen stehen jungen Menschen ab 16 Jahren insgesamt 8 Apartments – je 4 Apartments für weibliche und 4 Apartments für männliche Jugendliche bzw. junge Volljährige – für die ersten Schritte in die Verselbständigung zur Verfügung. Die Bewältigung der eigenen Haushaltsführung sowie die Entwicklung realistischer Lebensperspektiven stehen neben dem Einüben von sozialen Kompetenzen im Fokus der Betreuung.


Zielgruppe

  • junge Menschen im Alter von 16 – 18 Jahren


Zielsetzung

  • Einüben und Ausprobieren erster Schritte der Verselbständigung
  • Einüben alltagspraktischer Tätigkeiten
  • Erlernen einer Tagesstruktur
  • Entwicklung einer schulischen/ beruflichen Perspektive
  • Persönlichkeitsentwicklung


Rahmenbedingungen

  • Jedem jungen Menschen steht ein eigenes Apartment mit einer Koch- und Waschgelegenheit zur Verfügung. Toiletten, Dusche, Waschmaschine und Trockner werden gemeinsam auf dem Stockwerk genutzt.
  • Auf jedem Stockwerk sind jeweils zwei Büros der Mitarbeiter*innen, die in der Regel zwischen 10.00 und 17.00 Uhr besetzt sind.
  • Abends, an Wochenenden und Feiertagen findet in der Regel keine Betreuung statt. In akuten Krisensituationen wird von der Regelung abgewichen.
  • Für jeden jungen Menschen ist ein Betreuer*in zuständig.
  • Der zeitliche Umfang der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Bedarf. In der Regel wird ein zeitlicher Umfang von wöchentlichen 10 Stunden Betreuungszeit vereinbart. Hiervon sind 2/3 direkte Kontaktzeit und 1/3 indirekte Zeit für administrative Arbeit etc. vorgesehen.
  • Die Betreuer*in weist ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik auf oder ist entsprechend vergleichbar qualifiziert.
  • Die Betreuer*in wird fachlich angeleitet und arbeitet in einem Team mit mehreren Betreuern.


Rechtsgrundlage

Das Angebot Innenwohnen ist ein Betreuungsangebot der Hilfe zur Erziehung gemäß SGB VIII. In der konkreten Ausgestaltung sind folgende Rechtsgrundlagen möglich:

  • Hilfe zur Erziehung gemäß 27 SGB VIII in Verbindung mit § 27, 2 Mischfinanzierung der Angebotsgesamtkosten, die Betreuungskosten werden durch das Jugendamt getragen und die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes über andere Leistungen wie ALG II, Bafög, BAB o.ä. finanziert
  • Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII „sonstige betreute Wohnform“ (Gesamtfinanzierung durch das Jugendamt )
  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB III in Verbindung mit § 27,2 oder § 34 SGB VIII.
  • Im begründeten Einzelfall kann die Hilfe als Eingliederungshilfe gemäß § 35 a Absatz 2 Nr. 1 SGB VIII geleistet werden.