Intensiv­hilfen nach §67 SGB XII


Die Leistungen nach § 67 SGB XII beinhalten Hilfen zur Überwindung besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder verhindern. Das ist unter anderem besonders der Fall bei Menschen ohne eigene Wohnung, bei fehlender wirtschaftlicher Grundlage, bei Suchtproblematik oder (oft in der Konsequenz) Straffälligkeit. Durch enge Begleitung und Beratung versuchen wir gemeinsam mit dem Klienten, das Ziel eines straffreien, selbstorganisierten Lebens im eigenen Wohnraum mit gesichertem Einkommen, einer Tagesstruktur und tragfähigen sozialen Beziehungen zu erreichen. Dabei werden alle Themen, die bei der Umsetzung der Ziele förderlich oder hinderlich sein können, bearbeitet.


Zielgruppe

Straffällig gewordene Menschen, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebensverhältnisse benötigen.


Zielsetzung

Überwindung der sozialen Schwierigkeiten durch gezielte, individuelle Hilfe zur Selbsthilfe, die zu einem subjektiv zufriedenen Leben in der Gemeinschaft mit sozialer Teilhabe befähigen soll.


Rahmenbedingungen

Die Zusammenarbeit erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Hilfe ist für die Betreuten kostenfrei.