Sozial­päda­gogische Familien­hilfe


Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein aufsuchendes Angebot der ambulanten Jugendhilfe. Der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes (der Kinder) bleibt erhalten. Die Familie wird als Ganzes betrachtet, in ihrem Umfeld gestärkt und die Selbsthilfekräfte der Familie angeregt und entwickelt. Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Familienhilfen beraten und begleiten die Familien in ihrem Alltagsgeschehen und achten auf das Wohl der Kinder.


Zielgruppe

Familien oder alleinerziehende Personen, die

  • sich in einer Krisensituation befinden,
  • Unterstützung in Erziehungsaufgaben und in der Alltagsbewältigung annehmen möchten.


Zielsetzung

  • Die Familie stärken und motivieren eigene Ressourcen zu erkennen und zu nutzen
  • Alternative Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen kennen und erfahrbar machen
  • unerwünschte Alltagsstrukturen neu ordnen und optimieren
  • materielle Lebensbedingungen sichern und verbessern
  • persönliche Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern und fördern
  • optimaler Umgang mit Gesundheit fördern


Rahmenbedingungen

  • Für jede Familie ist eine Familienhelferin zuständig.
  • Der zeitliche Umfang der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Bedarf. In der Regel wird ein zeitlicher Umfang von wöchentlichen 10 Stunden Betreuungszeit vereinbart. Hiervon sind 2/3 direkte Zeit in der Familie und 1/3 indirekte Zeit für administrative Arbeit etc. vorgesehen.
  • Die Familienhelferin weist ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik auf oder ist entsprechend vergleichbar qualifiziert.
  • Die Familienhelferin wird fachlich angeleitet und arbeitet in einem Team mit mehreren Familienhelferinnen.


Rechtsgrundlage

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine gesetzlich verankerte Leistung im § 31 SGB VIII